Wiederkehrende Beiträge sind ein gutes Mitte die Belastungen der Bürger zu verteilen.
Man zahlt im Prinzip nicht weniger oder mehr;
die Beiträge werden nur „auf Gegenseitigkeit“ geteilt.
Man zahlt also auch für die Straßen der Anderen, die dafür aber auch die eigene Straße bezahlen.
Es kann allerdings sein, dass aufgrund der Bemessungsgrundlage der eine mehr und der andere weniger zahlt.
Die Summe der Beiträge ist am Ende eines Ausbauzyklus aber gleich.
Was uns ungerecht erscheint sind die Details der sogenannten Verschonungssatzung,
diese regelt, dass man nach den Belastungen aus dem Straßenneubau, der erstmaligen Erschließung erst mal (für 15 Jahre) von den Kosten der Straßenerneuerung ausgenommen wird.
Leider gibt es hier aber eine Ungleichbehandlung zwischen „klassisch erschlossenen Baugebieten mit Abrechnung per Gebührenbescheid durch die Gemeinde und Gebieten, die Im Rahmen einer privatrechtlichen Erschließung erstellt und dann der Gemeinde übergeben wurden.
Im ersten Fall gilt das Jahr der Beitragsbescheide, im 2. das tatsächliche Baujahr (bzw. die Bauabnahme),
dies weicht in Saulheim zum Teil sehr deutlich voneinander ab.
Die Satzung und wohl auch die Verschonungssatzung wird im Rahmen der Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht überprüft, wir hoffen, dass dies zu mehr Gerechtigkeit bei der Verschonung führt.