am 17. August befasst sich der Ortsgemeinderat erneut mit dem Bürgerentscheid.
Aufgrund der fehlenden Genehmigung des Landeswahlleiters den Bürgerentscheid mit der Bundestagswahl durchzuführen, muss ein neuer Termin gefunden werden.
Geplant ist nun der 22.10.. Es verstreicht noch mehr kostbare Zeit…
Außerdem muss der Rat noch die offizielle Stellungnahme der Gemeinde festlegen.
Spannend dabei ist vor Allem das Thema Kosten, die Teil der gemeindlichen Stellungnahme sein müssen.
Der Bürgerentscheid richtet sich (formal) nur gegen eine Veränderung, d.h. Bebauung des Nachbarschaftsspielplatzes, dies kostet (direkt) nichts.
Gleichwohl hat die Entscheidung finanzielle Auswirkungen, da ein Grundstück gekauft werden muss, das dann aber auch als Vermögen der Gemeinde in den Büchern steht,
bei einer Bebauung des Nachbarschaftsspielplatzes muss aber auch der Bilanzwert des Grundstücks in die Kalkulation einbezogen werden…